TÜV-Abnahme
Bevor Import-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden können, benötigen sie eine
TüV-Vollabnahme gemäß §21 der StVZO.
Der Ablauf der Umrüstung ist verständlicherweise abhängig vom Herkunftsland sowie Bestimmungsland des Fahrzeuges. Wir werden nachfolgend schildern, wie ein Umrüstungsauftrag vollständig gehandhabt wird (am Beispiel eines US-Fahrzeuges, welches in Deutschland zugelassen werden soll).
Der Auftrag
Nachdem Sie uns einen Auftrag erteilt haben, teilen Sie uns bitte folgendes mit:
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Ankunftstermin des Fahrzeuges
- Ankunftshafen
- Spediteur, der das Fahrzeug zollrechtlich abfertigt
Teilen Sie dem Spediteur bitte mit, dass wir Ihr Fahrzeug übernehmen bzw. angeliefert bekommen.
Notwendige Papiere
Wir beschaffen (falls notwendig) die Datenblätter über Abgasverhalten, Geräuschverhalten, Leistung, Höchstgeschwindigkeit bzw. schauen in unsere umfangreiche Datenbank.
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Vom Besitzer |
benötigen wir den Title oder MSO (Certificate of Origin). Bitte nur per Einschreiben versenden.
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Vom Spediteur |
benötigen wir die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (ZUB) und falls das Fahrzeug als Umzugsgut eingeführt wurde, auch die Zollbescheinigung für Übersiedlungsgut.
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Eigene Werkstatt
Die Umrüstung wird grundsätzlich in der eigenen Werkstatt durchgeführt und beinhaltet alle Arbeiten und Materialien, die zur TÜV-Abnahme notwendig sind.
Sollten wir technische Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen notwendige Repaturen.
...fertig für die Zulassung
Gleichzeitig mit der TÜV-Abnahme beantragen wir das §21 TÜV-Gutachten und die nötigen Ausnahmegenehmigungen.
Nach Erhalt dieser Papiere ist Ihr Fahrzeug zulassungsfähig.
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